Allgemeine Vermittlungsbedingungen für die Vermittlung von Übernachtungsleistungen und sonstigen Leistungen (z.B. Tickets) durch die Tourismuszentrale Rügen GmbH (nachfolgend TZR)
Tourismuszentrale Rügen GmbH | Circus 16 | 18581 Putbus
www.rügen.de | info@ruegen.de
Fon +49(0) 38 38 80 77 80 | Fax +49(0) 38 38 25 44 40
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Fall, dass die TZR keine eigenen Leistungen erbringt, sondern Leistungen dritter Leistungsträger (nachfolgend kurz LT) lediglich im Namen und auf Rechnung dritter Unternehmen vermittelt. Dies ist insbesondere der Fall bei der Vermittlung von Hotels, sonstigen Unterkünften, von Tickets, kulturellen Veranstaltungen oder Tagungen etc. Die TZR und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.
§1 Anmeldung und Vertragsabschluss
1. Mit der Anmeldung/Bestellung einer Fremdleistung, die mündlich, fernmündlich oder schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) erfolgen kann, beauftragen Sie die TZR verbindlich mit der Vermittlung der von Ihnen gewünschten Leistung (§ 675 BGB). Ihre Anmeldung/Bestellung, welche das verbindliche Angebot zum
2. Abschluss des von Ihnen mit dem LT gewünschten Vertrages darstellt, leitet die TZR an den LT weiter.Die Anmeldung erfolgt für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder versichert, insoweit durch die weiteren Teilnehmer bevollmächtigt zu sein und erkennt auch für diese die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Anmelder steht für die Vertragsverpflichtungen aller mit aufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Der Vertrag mit dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung oder der Aushändigung der bestellten Leistung zustande. Vertragspartner sind der LT und Sie. Mit der Buchung bei der TZR bieten Sie dem Leistungsträger den Abschluss eines – z.B. Beherbergungsvertrages – und der TZR den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
4. Die TZR hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der bestellten Leistung. Dies gilt auch bei der Vermittlung mehrerer Leistungen, wenn nicht nach den sonstigen Umständen der Anschein begründet wird, dass die TZR vertraglich vorgesehene Leistungen in eigener Verantwortung erbringt
§2 Leistungen
1. Die TZR schuldet lediglich die Vermittlung der von Ihnen gewünschten Leistung(en). Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung und/oder der zur Zeit der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung.
§3 Preise
1. Die genannten Hotelpreise gelten für ein Zimmer und für eine Nacht, ohne Nebenleistungen. Die gebotenen Nebenleistungen hängen vom jeweiligen Hotel ab. Nebenleistungen (z.B. Frühstück) sind nur dann im Zimmerpreis enthalten, wenn dies in der Leistungsbeschreibung gesondert angegeben wird. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Hotel. Gesondert anfallen können zusätzliche Abgaben wie beispielsweise Kurtaxe, Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen sowie für Wahl und Zusatzleistungen. Diese gesonderten Abgaben oder Entgelte werden zusätzlich im Hotel abgerechnet.
2. Sollten Sie nach 18 Uhr anreisen, so benachrichtigen Sie bitte das Hotel rechtzeitig. Ansonsten können die Zimmer anderweitig vergeben werden – es sei denn Sie haben den Reisepreis bereits vollständig fristgerecht bezahlt. § 5 bleibt unberührt.
3. Bei Eintrittskarten sind die angegebenen Preise Endpreise und schließen sämtliche Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.
§4 Fälligkeit
1. Bei Beherbergungsleistungen ist der Gesamtpreis, zuzüglich etwaiger Nebenkosten (wie Kurtaxe und sonstige zusätzliche Abgaben, Entgelte und Wahl- und Zusatzleistungen) am Tage der Abreise zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung hat an den LT zu erfolgen.
2. Besteht die vermittelte Leistung nicht in einer Beherbergung (Eintrittskarten, Rundfahrten etc.), ist sofort nach Buchungsbestätigung oder gegen Aushändigung der Eintrittskarten oder Berechtigungsnachweise zu zahlen. Eine Übergabe, Bereitstellung oder Zusendung von Buchungsbestätigungen, Eintrittskarten oder Berechtigungsnachweisen an Sie erfolgt erst, wenn der vollständige Preis bei der TZR eingegangen ist.
§5 Rücktritt und Stornierung
1. Besteht die vermittelte Leistung in Eintrittskarten, Rundfahrten, Tagungen usw., ist ein Rücktritt oder eine Umbuchung ausgeschlossen.
2. Im Falle des Rücktritts von einem Vertrag über eine Beherbergung bleibt der Anspruch des LT auf Bezahlung der vereinbarten Vergütung einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der LT hat sich jedoch eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Dabei kann eine Pauschale angesetzt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Bedingungen der jeweiligen LT. Bezüglich den Ausfallkosten gelten die Vertragsbedingungen des gebuchten Hotels.
3. Die TZR kann das Entgelt für Ihre Vermittlungsleistung einer Beherbergung wie folgt pauschalisieren:
Änderung(en) = 5 EUR pro Zimmer/Nacht
Stornierung(en) = 10 EUR pro Zimmer/Nacht
No-Show(s) / Nichtanreise = 15 EUR pro Zimmer/Nacht
Die Gebühren entstehen für die Tätigkeit der Stornierung, Änderung, No-Show(s) / Nichtanreise der gebuchten Leistung unabhängig vom Zustandekommen eines Beherbergungsvertrages. Der TZR bleibt es vorbehalten höhere Kosten zu berechnen, insoweit diese Kosten nachgewiesen werden. Die vorgenannten Kosten werden Ihnen unverzüglich in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
§6 Haftung, Reklamationen, Verjährung
1. Die TZR haftet ausschließlich für eigene Fehler und die ihrer Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der vermittelten Leistung und evtl. Mängel haftet ausschließlich der LT.
2. Soweit Beanstandungen auftreten, sollten Sie diese bitte zunächst bei dem jeweiligen LT reklamieren. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, wenden Sie sich an die TZR, die sich um Abhilfe bemühen wird.
3. Ansprüche gegen die TZR aus der Vermittlung verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Ende der vermittelten Leistung. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der TZR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TZR beruhen; in diesem Fall beträgt die Verjährung 2 Jahre. In 2 Jahren verjähren auch Ihre Ansprüche, sich wegen einer von der TZR zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werkes besteht, vom Vertrag zu lösen (Kündigung, Rücktritt etc.).
§7 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Für Klagen der TZR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Dies gilt nicht, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. In diesem Fall ist Bergen auf Rügen Gerichtsstand. Klagen gegen die TZR, sind in Bergen auf Rügen zu erheben.
2. Es findet deutsches Recht Anwendung.
3. Das Recht, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt unberührt.
Putbus | Januar 2019